Zolltarifnummer für gesalzenes Fischfilet
Die richtige Zolltarifnummer für gesalzenes Fischfilet beschäftigte zuletzt das Finanzgericht in Hamburg. „Gesalzen“ im Sinne des Zolltarifs (Zollnummer 0305 Kombinierte Nomenklatur) ist eine Ware demnach nur, wenn durch das zugefügte Salz die langfristige Haltbarkeit gewährleistet wird. Das Gericht entschied daher, dass gefrorene Meerbarbenfilets als „gefrorene Filets von anderen Fischen“ in die Unterposition 0304 8990 Kombinierte … Zolltarifnummer für gesalzenes Fischfilet weiterlesen